Betriebsarzt
Der Betriebsarzt ist ein gemäß Gesetz vom 1973-12-12 von Unternehmen mit mehr als 50 beschäftigten zu bestellender frei praktizierender oder fest angestellter Mediziner, der den Arbeitgeber bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät. Der Betriebsarzt darf jedoch im Unterschied zum Vertrauensarzt Krankmeldungen nicht auf ihre Berechtigung hin überprüfen.