Korrekturmaßnahme


[vc_row][vc_column][vc_column_text]EN-ISONormen 9001 und 9002, 1994-08 , beschreibt die Veränderung der Verfahren zur präventiven Qualitätssicherung. Nicht gemeint sind die Korrekturen bezogen auf einen Einzelfall, die z. B. durch Nacharbeit erledigt werden.

Sprachlich wird diese Trennung in den verschiedenen Qualitätsnormen nicht sauber auseinandergehalten, wie in DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 4.15 erkennbar (siehe _Lenkung fehlerhafter Produkte_). Um dieses Problem formal zu heilen, wird in Anmerkung 2 zu Ziffer 4.14 ausdrücklich und feinsinnig ein Unterschied zwischen _Korrektur_ und _Korrekturmaßnahme_ gemacht.

Folgende Definition zur Korrekturmaßnahme findet sich in DIN EN ISO 8402, 1995-08 , Ziffer 4.14:

_Tätigkeit, ausgeführt zur Beseitigung der Ursachen eines Fehlers, Mangels oder einer anderen unerwünschten Situation, um deren Wiederkehr vorzubeugen._ Der wichtigste Satzteil ist der Schluss: „… um deren Wiederkehr vorzubeugen“. Dies ist der entscheidende Unterschied zur Nacharbeit, die darauf gerichtet ist, fehlerhafte Ware wieder verwendbar zu machen.

DIN EN ISO 8402 fügt noch zwei Anmerkungen an diese Definition an:

_Anmerkung 1: Die Korrekturmaßnahmen können Veränderungen mit sich bringen wie etwa bei Verfahren und Systemen, um eine Qualitätsverbesserung in irgendeinem beliebigen Stadium des Qualitätskreises zu erreichen.

Anmerkung 2: Zu unterscheiden ist zwischen einer „Korrektur“ und einer „Korrekturmaßnahme“:

„Korrektur“ betrifft eine Reparatur, eine Nacharbeit oder eine Anpassung und bezieht sich auf die Behandlung eines existierenden Fehlers;

„Korrekturmaßnahme“ bezieht sich auf die Beseitigung der Ursache eines Fehlers._

Das Element 4.14 der DIN EN ISO 9001, 1994-08 , beschreibt in Ziffer 4.14.2 die Kriterien, die an Korrekturmaßnahmen zu stellen sind, wie folgt:

_Die Verfahren für Korrekturmaßnahmen müssen einschließ

a) die wirksame Behandlung von Kundenbeschwerden und Berichten über Produktfehler;

b) Untersuchen von Fehlerursachen bezüglich Produkt, Prozess und QM-System sowie Aufzeichnen der Untersuchungsergebnisse;

c) Festlegen der zur Beseitigung der Fehlerursache nötigen Korrekturmaßnahme;

d) Anwenden von Überwachungen, um sicherzustellen, dass eine Korrekturmaßnahme ergriffen und dass sie wirksam ist.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1462343023485{padding-bottom: 400px !important;background-image: url(https://www.quality.de/wp-content/uploads/2016/01/iStock_000022845835_low.jpg?id=19962) !important;}“][vc_column][vc_column_text]

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